Zur Reiserücktrittsversicherung gehören eigentlich zwei verschiedene Versicherungen: Die eigentliche Reiserücktrittsversicherung bezahlt Kosten, die anfallen, wenn die Reise gar nicht erst angetreten werden kann (z.B. Stornogebühren). Die Reiseabbruchversicherung bezahlt Kosten, die anfallen, wenn die Reise unterbrochen werden muss (z.B. vorzeitiger Rückflug usw.) Für Familienreisen oft eine sinnvolle Sache – schließlich fallen die Reisekosten hier durchaus etwas höher aus.

Welche Gründe für einen Reiserücktritt /-abbruch die Versicherer akzeptieren, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Hier muss man das Vertragswerk eben genau lesen. Typische Gründe für einen Reiserücktritt, die ich bei allen Versicherern gefunden habe, sind z.B. plötzliche Krankheit, Schwangerschaft, Jobverlust usw. Einige Versicherer erkennen auch ÖPNV-Verspätungen als Grund an. Interessant für Familien mit Kindern in der Schule / Ausbildung sind Versicherungen, die auch zahlen, wenn ein Kind kurz nach dem geplanten Reiseantrittstermin eine Prüfung nachschreiben muss. Nicht schlecht gestaunt habe ich bei der HanseMerkur, die sogar extremes Heimweh eines Kindes als Grund für den Reiseabbruch versichert. Ich frage mich allerdings, ob man das Heimweh gegenüber der Versicherung nachweisen muss – und wenn ja, wie.

Auch dass einige Versicherer kein Risiko für Länder tragen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat (gemeint ist vermutlich: zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses), wusste ich nicht. Also: Vertragswerk lesen! So, wie ich kein Auto ohne Probefahrt kaufe, schließe ich auch keine Versicherung ab, die ich nicht wirklich verstanden habe.

Über check24 findet sich schnell eine große Auswahl an Angeboten. Der Haken: Die allermeisten Anbieter dort begrenzen die Reisedauer auf ca. 40-60 Tage pro Reise im Versicherungszeitraum. Für eine Pauschalreise sicher ausreichend, für eine Weltreise natürlich zu wenig. Bei einer selbst geplanten Weltreise ist es außerdem schwieriger als bei einer Pauschalreise, einen genauen Preis der Reise anzugeben. Als Weltreisender muss ich also einen Betrag abschätzen, den ich versichern möchte und ggf. nachweisen kann – also mindestens die Flugtickets.

Ausschlaggebend ist die Frage, wann der Versicherungsschutz beginnen soll: Da das Ereignis, das meinen Reiserücktritt verursacht, normalerweise vor Reisebeginn liegt, muss auch die Versicherung früher greifen. Man ist also gut beraten, die Versicherung frühzeitig abzuschließen, auch wenn z.B. das Rückflugticket noch gar nicht gekauft ist, da es ja – solange es in der versicherten Summe bleibt – automatisch als Teil derselben Reise mit versichert ist.

Am Ende habe ich mich für das Mitglieder-Angebot des ADAC entschieden, das die Reisedauer nicht beschränkt und bei ca. 100 € für die ganze Familie günstige Konditionen bietet. Die meisten Versicherer bieten für 15-20 € Preisnachlass einen Selbstbehalt von 20 % an – sieht für mich nicht wie ein lohnenswerter Deal aus.

 

Share: